Antrag:

Die Verwaltung prüft bis zum März 2025, wie auf nicht wirtschaftlich genutzten Rasen- und Grünflächen im Gemeindegebiet ein Verbot vom Einsatz von Mährobotern während der Dämmerung und bei Dunkelheit umgesetzt werden kann. Bei der etwaigen Umsetzung eines solchen Verbots kann man sich an anderen Kommunen, die derzeit ähnliche Vorhaben planen (bspw. Landeshauptstadt München), orientieren. Explizite Ausnahmen können gelten, wenn Geräte eingesetzt werden, die nachweislich keine Schmerzen, Leiden oder Schäden an Wirbeltieren verursachen. Entsprechend kann auch ein Verbot bestimmter Mährobotern geprüft werden.

Begründung:

Das Verbot soll alle dämmerungs- und nachtaktiven Tiere vor Verletzungen und Tod schützen.

Der Igel z. B. ist ein nachtaktives Tier, der erst in der Dämmerung und nachts aktiv wird und auf

Nahrungssuche geht. Durch die immer weiter fortschreitende Versiegelung, kurzgemähte Rasen und unüberwindbaren Zäunen, hat es der Igel schwer, Nahrung und Unterschlupf zu finden.

Mähroboter sind leise und erkennen oftmals Hindernisse in der Größe eines Igels nicht. Sein Schutzmechanismus, sich bei Gefahr zusammenzurollen, hilft ihm beim Aufeinandertreffen mit einem Mähroboter nicht. Er wird überfahren und erleidet dadurch schwerste Verletzungen, wie etwa Amputation von Gliedmaßen, Schnittverletzungen im Gesicht oder einen aufgeschlitzten Bauch.

In der Regel führt das nicht sofort zum Tod. Der Igel zieht sich mit größten Schmerzen zurück und verendet qualvoll. Meist viel später als zum Verletzungszeitpunkt. Fliegen legen ihre Eier in die offenen Wunden. Erst wenn die Maden da sind, stirbt er.

Mähroboter verletzen nicht nur Igel, sondern auch alle anderen Kleintiere, die sich im Garten aufhalten.

Der Igel, Wildtier des Jahres 2024, ist vom Aussterben bedroht und bereits auf der roten Liste.

Gerade auch deshalb gilt es für ein nächtliches Mähroboterverbot zu sensibilisieren.